Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein.
Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck; beachten Sie dabei die Einsehbarkeit der Unfallstelle und die Geschwindigkeit des Verkehrs bei der Wahl der Entfernung zwischen Warndreieck und Unfallstelle.
Sollten sich am Unfallort Verletzte befinden, müssen Sie Erste Hilfe leisten. Die “Stabile Seitenlage” sollte jeder Autofahrer beherrschen – frischen Sie regelmäßig Ihre Kenntnisse auf! Wir empfehlen hierzu den Besuch von Erste-Hilfe-Kursen – die folgenden Apps geben Ihnen ebenfalls einen Überblick über die nötigen Maßnahmen:
Malteser (kostenlos)
- Für iPhone
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Deutsches Rotes Kreuz (0,99 € bzw. 0,89 €)
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ASB – Arbeiter-Samariter-Bund (kostenlos)
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Sofern notwendig, rufen Sie die Polizei und ggf. den Rettungsdienst – Telefonnummer: 110. Strukturieren Sie Ihre Unfallmeldung anhand der 5 W-Fragen. Diese helfen Ihnen dabei, nichts Wichtiges in der Aufregung zu vergessen, und die Leitstelle kann anhand einer detaillierten Meldung der Situation die richtigen Kräfte alarmieren.
Wo ist der Notfall?
Geben Sie den Notfallort, die Straße, die Hausnummer genau an. Befinden Sie sich außerorts, nennen Sie die Straßennummer, Fahrtrichtung und den Streckenkilometer. Im Gelände benennen Sie markante Punkte in der Nähe.
Was ist geschehen?
Geben Sie eine kurze Beschreibung der Notfallsituation und besonderer Gefahren. Dies ist für die Alarmierung geeigneter Kräfte unerlässlich. Sagen Sie auch, ob es sich beim Patienten um einen erwachsenen Menschen oder um ein Kind handelt und geben Sie bei Kindern das (ungefähre) Alter an.
Wie viele Betroffene sind zu versorgen?
Die Anzahl der Verletzten/Betroffenen legt den Umfang der einzusetzenden Kräfte fest.
Welche Art der Verletzung liegt vor?
Befinden sich Personen in lebensgefährlichem Zustand? Erkannte Verletzungen helfen, die Fachkräfte gezielt einzusetzen.
Warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle.
Beenden Sie das Gespräch niemals selbst. Eventuell hat die Leitstelle noch wichtige Fragen.
Nach einem Unfall mit einem Tier gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Sie sind verpflichtet, dem Unfallgegner folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: – Name – Adresse – Kennzeichen – ggf. Vers.-Schein-Nr. Die gleichen Daten sollten Sie natürlich auch von Ihrem Unfallgegner erhalten!
Machen Sie nach Möglichkeit aussagekräftige Fotos von der Unfallstelle, der Konstellation der Fahrzeuge zueinander und von dem Schadensbild. Ebenfalls sinnvoll ist es ggf. Dokumente vor Ort zu fotografieren, z. B. Führerschein, Personalausweis, Versicherungsschein usw.
Nach einem unverschuldeten Unfall sind Sie „ Herr des Geschehens“ bei der Unfallregulierung. Sie müssen den vollständigen Umfang Ihres Schadens nachweisen. Überlassen Sie dies nicht ausgerechnet der Versicherung Ihres Unfallgegners, die dann später diesen Schaden Ihnen zahlen muss. Sichern Sie sich die vollständige Wahrnehmung Ihrer Rechte, indem Sie die Spezialisten Ihres Vertrauens hinzuziehen. Informieren Sie:
Die Kosten hierfür muss Ihnen der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstatten!
Weitere wichtige Informationen rund um den Verkehrsunfall, dessen Regulierung und vor allem über Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall finden Sie hier auf unserer Website. Wir informieren Sie auch, wann Sie einen Kfz-Sachverständigen brauchen und welche Werte in einem Gutachten stehen. In unserem Lexikon finden Sie auch Erläuterungen von Fachbegriffen.