Gutachten bei Kfz-Kaskoschäden

GUTACHTEN BEI KFZ-KASKOSCHÄDEN

Kasko-Gutachten

Die Bestimmungen der AKB (allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrversicherung) sind teilweise sehr spezifisch und für den normalen Autofahrer in der Regel aller Fälle nicht überschaubar. Nachdem bei den Kaskoschäden der Versicherer ein Weisungsrecht besitzt, erteilt er auch in der Regel aller Fälle den Auftrag zu einer Begutachtung. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie jederzeit auch das Recht haben, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges, auch im Kaskofall, zu beauftragen. Die Vertragsbedingungen in der Kaskoversicherung sehen vor, dass bei unterschiedlichen Auffassungen über die Höhe des Schadens ein sogenanntes Sachverständigenverfahren durchgeführt werden muss. Dieses Sachverständigenverfahren ist ein außergerichtliches Schiedsverfahren und Sie können jederzeit einen Sachverständigen Ihrer Wahl als Ihren Vertreter in diesem Verfahren benennen, und sofern Sie obsiegen, hat die Versicherung auch die Kosten dieses Sachverständigen zu tragen.
Gerichtsgutachten
Auch Gerichte beauftragen uns regelmäßig, sei es bei Mängelrügen oder Unfallrekonstruktionen.
  • GUTACHTEN: Wann benötigen Sie eines?

    Schadensgutachten nach einem Unfall. Wer nach einem Verkehrsunfall zu einem Kfz­-Sachverständigen oder Unfallgutachter geht, kann sich professionell bei der Schadensermittlung unterstützen lassen und erhält ein valides Unfallgutachten. Dieses Gutachten ist in der Folge nicht nur für die Versicherung zur Schadensabwicklung relevant – es geht hier um die Feststellung der Art und der Höhe des Schadens – sondern kann auch Jahre später wichtig sein: Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag werden in einem unabhängigen Schadensgutachten auch relevante Positionen wie Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, usw. erfasst. Ein Gutachter bzw. Sachverständiger ist ein wichtiger Ansprechpartner nach einem Autounfall, ein Schadengutachten erleichtert jedwede weitere Korrespondenz mit der Versicherung des Unfallgegners.

Werte, die ein Gutachten in der Regel beinhaltet

  • Reparaturkosten

    Die Reparaturkosten werden üblicherweise aufgeteilt in Kosten für die Ersatzteile, den Arbeitsaufwand und die Lackierkosten. Beim Zeitaufwand erfolgen die Angaben oft auch in Arbeitswerten(AW), dabei sind zwei verschiedene Einteilungen möglich: Bei 10er AW entspricht 1 AW 6 Minuten, bei 12er AW entspricht 1 AW 5 Minuten.

  • Reparaturdauer

    Die Reparaturdauer bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb derer die Reparatur des Fahrzeuges ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass teilweise Lieferzeiten auf Ersatzteile und der Auslastungsgrad der jeweiligen Kfz-Werkstatt die Reparaturdauer über das theoretische Maß hinaus teilweise erheblich verlängern können.

  • Wiederbeschaffungswert

    Der Wiederbeschaffungswert gibt den Betrag an, für welchen am örtlichen seriösen Gebrauchtwagenmarkt ein vergleichbares Fahrzeug gekauft werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass seltene Fahrzeuge auch in einem größeren Raum gesucht werden müssen.

  • Wiederbeschaffungsdauer

    Die Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb derer es unter normalen Umständen möglich sein sollte, ein entsprechendes Fahrzeug am hiesigen Gebrauchtwarenmarkt zu finden und zu erwerben. Die Wiederbeschaffungsdauer wird in Kalendertagen angegeben.

  • Restwert

    Als Restwert bezeichnet man den Wert, den ein Fahrzeug im verunfallten Zustand hat. Dieser Restwert wird heute gängigerweise über sogenannte Restwertbörsen ermittelt. Dies sind spezielle Auktionsplattformen im Internet; die gängigsten sind „CarTV“ und „AutoOnline“. Nichtsdestotrotz ist der Geschädigte berechtigt, sein Fahrzeug zu dem von einem Sachverständigen im Gutachten festgelegten Restwert an einem ihm vertraute Kfz-Werkstatt zu veräußern. Der Geschädigte darf insofern auf die Richtigkeit des Restwertes im Gutachten vertrauen.

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Versicherung dem Geschädigten vor Veräußerung des verunfallten Fahrzeugs ein verbindliches Angebot vorgelegt hat.

  • Wertminderung

    In der Literatur wird zwischen einer technischen und einer merkantilen Wertminderung unterschieden. Die technische Wertminderung existiert heute kaum noch. Sie wäre dann anzusetzen, wenn im Zuge einer Reparatur der Zustand, wie er vor dem Unfall war, nicht wieder hergestellt werden könnte.

    Im Zuge der heutigen Reparaturmöglichkeiten kann man davon ausgehen, dass diese technische Wertminderung keine Bedeutung mehr hat.

    Die merkantile Wertminderung soll ausdrücken, dass regelmäßig potenzielle Gebrauchtwagenkäufer einen gewissen Argwohn gegenüber verunfallten Fahrzeugen haben, auch wenn diese ordnungsgemäß repariert sind. Der potenzielle Käufer vermutet gegebenenfalls noch verborgene Mängel und ist deshalb regelmäßig nur dann bereit, das Fahrzeug zu erwerben, wenn er dafür einen geringeren Preis zahlen muss, als er ihn zahlen würde, wenn ein gleichartiges Fahrzeug angeboten würde, welches aber keinen Vorschaden hatte. Die merkantile Wertminderung wird regelmäßig in den Gutachten von qualifizierten Sachverständigen ausgewiesen. Sie ist aber z.B. nicht Gegenstand eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt.

  • Nutzungsausfall

    Wenn Ihnen als Geschädigter Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum unfallbedingt nicht zur Verfügung steht, können Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Betrag geltend machen, welcher Nutzungsausfall genannt wird. Dies wird üblicherweise durch die Dauer des Ausfalls mit der Multiplikation eines entsprechenden Tagessatzes aus Tabellenwerken heraus ermittelt.

Was in einem Gutachten steht

Das Gutachten wird üblicherweise schriftlich erstattet und dokumentiert den eingetretenen Fahrzeugschaden mit Fotos und einer detaillierten Reparaturkostenkalkulation. Es berücksichtigt aber auch den Zustand des Fahrzeuges und gegebenenfalls vorhandene Vorschäden und Altschäden. Das KFZ­-Gutachten des Sachverständigenbüros reichen Sie oder Ihr Rechtsanwalt bei der gegnerischen Versicherung als Grundlage der Schadenregulierung ein.

Fragen? Wir sind für Sie da!

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir sind von Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr für Sie telefonisch, per Mail und vor Ort erreichbar und helfen Ihnen gerne weiter!
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So werden wir für Sie tätig

  • 1. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

    Schildern Sie uns kurz Ihren Fall, telefonisch oder per Mail. Bei E-Mail Anschreiben geben wir Ihnen schnellstmöglich Rückmeldung.

  • 2. Wir untersuchen den Kfz-Schaden.

    Wir besichtigen nach Möglichkeit noch am selben Tag den entstanden Kfz-Schaden.

    Wir ermitteln alle relevanten Informationen, um ein ordnungsgemäßes und zweckerfüllendes Schadengutachten zu erstellen.

  • 3. Wir erstellen das Gutachten.

    Sobald wir alle benötigten Daten haben, erstellen wir das Kfz-Schadengutachten. In der Regel binnen 24-48 Stunden. Dieses Gutachten erhalten Sie wahlweise in PDF Form per E-Mail oder als Ausdruck postalisch zugesandt. Gerne übersenden wir das Gutachten auch an die zuständige Versicherung, einen Anwalt oder eine ausgewählte Werkstatt.

  • 4. Wir bleiben als Ansprechpartner verfügbar.

    Sollten von Dritten Fragen zum Gutachten bestehen, sind wir jederzeit als direkte Ansprechpartner verfügbar - telefonisch, per E-Mail und natürlich vor Ort in Farchant.

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