Gleiche Rechte für beide Parteien.
Sie haben im Haftpflichtfall das Recht, sich der Hilfe von professionellen Spezialisten zur Begutachtung des Schadens und Beurteilen des Unfalls zu bedienen. Der BGH spricht hier explizit von der „Waffengleichheit“. Dies soll ausdrücken, dass sich auf der Seite der regulierungspflichtigen Versicherung regelmäßig Profis befinden, welche nichts anderes machen, als Unfallschäden zu regulieren.
Der normale Autofahrer erleidet statistisch alle sieben Jahre einen Unfall und ist mit den Feinheiten und Besonderheiten der Unfallregulierung regelmäßig überfordert. Die Geschädigten wären ohne Anspruch auf einen Sachverständigen bzw. KFZ-Gutachter daher stark benachteiligt.
Diese Ungleichheit möchte der BGH ausgeglichen wissen und billigt Ihnen, als Geschädigtem, explizit das Recht zu, unabhängige Experten zur Ermittlung der Reparaturkosten, Festlegung der Wertminderung und aller anderen regulierungsrelevanten Positionen einzuschalten.